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GESUNDHEIT DARF NICHTS KOSTEN!

Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und/oder zu erhalten. Bei bestehender Einschränkung existiert ein Rechtsanspruch auf Sport! Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt.

Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung für die Teilnahme am Rehasport ist nicht erforderlich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang! Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger (in der Regel Ihre Krankenkasse).

Ein Ziel des Rehabilitationssports ist es, Sie an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen und die eigenverantwortliche Durchführung nachhaltig zu sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, womit Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können.